AGB Sicherheit
Sicherheits- und
Bewachungsdienstleistungen
Diese Bedingungen gelten für Bewachungs- und Sicherheitsleistungen. Für Bau-, Ausbau- und Kühltechnikleistungen gelten eigene Bedingungen.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge der Casper Service GmbH über Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen: Baustellenbewachung, Werk- und Objektschutz, Revier- und Kontrollfahrten, Empfangs- und Pfortendienste, Doorman-Leistungen, Ladenüberwachung und Ladendetektiv, Veranstaltungsschutz, Einlass- und Ordnungsdienste, Besuchermanagement sowie Sicherheitsleistungen für Unternehmen, Behörden, Kommunen, soziale Einrichtungen und Jugendeinrichtungen.
Für Bau-, Ausbau- und Kühltechnikleistungen gelten eigene Bedingungen. Umfasst ein Auftrag beide Bereiche, ist im Vertrag festzulegen, welcher Leistungsteil welchen Bedingungen unterliegt.
Auftragnehmer ist die Casper Service GmbH. Unternehmer ist, wer bei Vertragsschluss in Ausübung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Tätigkeit handelt; juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen stehen ihm gleich. Verbraucher ist, wer den Vertrag zu überwiegend privaten Zwecken schließt.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen in Textform zustimmt. Bei öffentlichen Auftraggebern gehen die Vergabe- und Vertragsunterlagen des Verfahrens vor.
2. Vertragspartner und Erlaubnis
Casper Service GmbHWehrstraße 5, 04626 Schmölln
Vertreten durch den Geschäftsführer Tilman Casper
Amtsgericht Jena, HRB 517763 · Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE338712872
Der Auftragnehmer besitzt die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe nach § 34a Gewerbeordnung (Bewachungsunternehmens-Identifikationsnummer 22253). Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Stadtverwaltung Schmölln. Die eingesetzten Mitarbeiter sind im Bewacherregister eingetragen und weisen die erforderliche Sachkunde oder Unterrichtung nach. Eine Haftpflichtversicherung nach § 34a Abs. 2 GewO besteht bei der Gothaer Allgemeine Versicherung AG, 50598 Köln.
3. Vertragsschluss und Leistungsbeschreibung
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Aufnahme der vereinbarten Tätigkeit zustande.
Art und Umfang der Bewachung ergeben sich aus dem Einzelvertrag und der Dienstanweisung. Darin werden festgelegt:
- Einsatzort und abgegrenzter Bewachungsbereich
- Einsatzzeiten und Personalstärke
- Aufgaben, Kontrollintervalle und Kontrollpunkte
- Melde- und Eskalationswege sowie Notfallkontakte
- Umfang des übertragenen Hausrechts
Ohne Dienstanweisung erbringt der Auftragnehmer die Leistung nach billigem Ermessen im Rahmen des vereinbarten Umfangs.
4. Art der geschuldeten Leistung
Geschuldet ist die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Sicherheitsleistung. Es handelt sich um einen Dienstvertrag, sofern im Einzelvertrag nichts anderes bestimmt ist.
Ein bestimmter Erfolg — insbesondere die vollständige Verhinderung von Straftaten, Schäden oder sonstigen Vorfällen — wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Pflicht zu aufmerksamem, sorgfältigem und weisungsgemäßem Handeln bleibt davon unberührt; sie ist wesentliche Vertragspflicht.
5. Rechtsstellung der Mitarbeiter
Die eingesetzten Mitarbeiter sind ausschließlich Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Sie stehen in keinem Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber. Der Auftragnehmer bleibt Arbeitgeber und übt das arbeitsrechtliche Weisungsrecht aus; er entscheidet über Auswahl, Einteilung, Arbeitszeit und Urlaub.
Der Auftraggeber erteilt keine arbeitsrechtlichen Einzelweisungen. Zulässig und erforderlich sind objekt- und einsatzbezogene Hinweise zum Bewachungsauftrag, etwa zu Zutrittsregeln, Kontrollpunkten oder besonderen Vorkommnissen; sie werden über die Dienstanweisung oder die benannten Ansprechpartner erteilt.
Der Vertrag begründet keine Arbeitnehmerüberlassung. Werden Aufgaben oder Abläufe so verändert, dass die Grenze zur Arbeitnehmerüberlassung berührt sein könnte, unterrichten sich die Parteien und vereinbaren das weitere Vorgehen.
6. Befugnisse und Verhalten im Einsatz
Die Mitarbeiter besitzen keine hoheitlichen Befugnisse. Sie handeln im Rahmen der Jedermannsrechte sowie des vom Auftraggeber übertragenen Hausrechts, stets verhältnismäßig und deeskalierend.
Im Umgang mit Besuchern, Kunden und besonders schutzbedürftigen Personen gelten Neutralität und Respekt. Bei Gefahr für Leben oder Gesundheit, bei Straftaten und bei medizinischen Notfällen werden Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst hinzugezogen und der Auftraggeber über die vereinbarten Wege unterrichtet.
7. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber teilt vor Einsatzbeginn alle sicherheitsrelevanten Umstände mit, insbesondere bekannte Gefährdungen, Gefahrstoffe, bauliche Besonderheiten und frühere Vorfälle. Änderungen zeigt er unverzüglich an.
Er gewährt den Zugang zum Objekt, benennt Ansprechpartner und Notfallkontakte und stellt bei längeren Einsätzen einen geeigneten Aufenthaltsraum sowie Zugang zu sanitären Anlagen zur Verfügung.
8. Schlüssel und Zugangsmittel
Übergebene Schlüssel, Zutrittskarten und Codes werden protokolliert, gesichert verwahrt und nur für den vereinbarten Zweck verwendet. Verlust oder Beschädigung meldet der Auftragnehmer unverzüglich.
Für Schäden aus Verlust haftet der Auftragnehmer nach den allgemeinen Haftungsregeln dieser Bedingungen. Kosten für den Austausch einer Schließanlage werden nur ersetzt, soweit der Austausch erforderlich ist und der Auftragnehmer den Verlust zu vertreten hat. Für diesen Fall besteht Versicherungsschutz in der in § 14 genannten Höhe.
9. Dokumentation und Datenschutz
Kontrollgänge und besondere Vorkommnisse werden protokolliert. Die Berichte werden dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt und dienen ausschließlich der Vertragserfüllung.
Verarbeitet der Auftragnehmer im Auftrag personenbezogene Daten des Auftraggebers — etwa bei der Führung von Besucherlisten —, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Ohne einen solchen Vertrag werden derartige Leistungen nicht erbracht.
Eigene Videoüberwachungsanlagen betreibt der Auftragnehmer nicht.
Eigene Aufzeichnungen des Auftragnehmers zur Erfüllung seiner Nachweispflichten verantwortet er selbst.
10. Nachunternehmer und Personalwechsel
Der Auftragnehmer darf geeignete, nach § 34a GewO zugelassene Nachunternehmer einsetzen und haftet für sie wie für eigenes Handeln. Auf Verlangen benennt er sie.
Ein Anspruch auf den Einsatz bestimmter Personen besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Bei Ausfall stellt der Auftragnehmer gleichwertig qualifizierten Ersatz. Verlangt der Auftraggeber aus sachlichem Grund den Austausch eines Mitarbeiters, kommt der Auftragnehmer dem nach.
11. Beanstandungen
Beanstandungen der Leistungsausführung teilt der Auftraggeber unverzüglich mit, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Bei erheblichen Beanstandungen erfolgt die Mitteilung zusätzlich in Textform.
Die Mitteilung ist keine Voraussetzung für gesetzliche Ansprüche; sie dient dazu, Mängel im laufenden Einsatz abzustellen. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
12. Vergütung und Preisanpassung
Es gelten die vereinbarten Stunden- oder Pauschalsätze zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Abgerechnet wird nach den geleisteten Stunden auf Grundlage der Einsatzdokumentation.
Auf den vereinbarten Stundensatz werden folgende Zuschläge berechnet, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist:
- Nachtstunden von 22 bis 6 Uhr — 10 Prozent
- Sonntagsstunden — 25 Prozent
- gesetzliche Feiertage — 50 Prozent
Treffen Sonntags- und Feiertagszuschlag zusammen, wird nur der höhere berechnet. Der Nachtzuschlag tritt hinzu; für Nachtstunden an einem Sonntag werden danach 35 Prozent, für Nachtstunden an einem gesetzlichen Feiertag 60 Prozent berechnet. Diese Staffelung entspricht dem Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen im Freistaat Thüringen. Bei Pauschalaufträgen sind die zum Zeitpunkt des Angebots absehbaren Zuschläge im Pauschalpreis enthalten.
Der Auftragnehmer wendet den Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen im Freistaat Thüringen an. Ändern sich während der Laufzeit eines auf unbestimmte Zeit oder auf mehr als vier Monate geschlossenen Vertrags die Personalkosten durch einen Abschluss dieses Tarifvertrags, durch den gesetzlichen Mindestlohn oder durch Sozialabgaben, kann der Auftragnehmer die Vergütung in dem Umfang anpassen, in dem sich seine Kosten je Einsatzstunde tatsächlich verändern. Die Anpassung wird mindestens sechs Wochen vorher in Textform angekündigt und begründet.
Übersteigt die Erhöhung fünf Prozent, kann der Auftraggeber den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung zum Wirksamwerden der Anpassung kündigen. Preissenkungen gibt der Auftragnehmer im selben Umfang weiter.
13. Zahlung
Rechnungen sind ohne Abzug fällig. Gegenüber Unternehmern gilt: Aufrechnen kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen; ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur aus demselben Vertragsverhältnis zu. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen uneingeschränkt.
14. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Rahmen übernommener Garantien sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentlich ist insbesondere die Pflicht zur weisungsgemäßen und aufmerksamen Durchführung der vereinbarten Bewachung. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Schäden meldet der Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnis, damit Ursache und Umfang festgestellt und der Versicherer eingeschaltet werden kann. Die Parteien wirken bei der Schadensaufklärung zusammen. Die Meldung ist keine Anspruchsvoraussetzung; unterbleibt sie, gelten die gesetzlichen Folgen.
Der Auftragnehmer unterhält eine Haftpflichtversicherung bei der Gothaer Allgemeine Versicherung AG. Die Deckungssummen gelten je Versicherungsfall:
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden — 5.000.000 Euro
- Abhandenkommen bewachter Sachen — 500.000 Euro
- Schlüsselverlust einschließlich der Kosten für den Austausch einer Schließanlage — 5.000.000 Euro
- Leistungen eingesetzter Nachunternehmer — 500.000 Euro
Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Dreifache dieser Deckungssummen.
Reichen diese Summen für ein Objekt nicht aus, vereinbaren die Parteien vor Beginn der Leistung eine erweiterte Deckung. Die Angaben geben den Stand bei Vertragsschluss wieder; der Auftragnehmer weist den Bestand der Versicherung auf Verlangen nach.
15. Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, Unruhen, Epidemien oder behördlichen Anordnungen ruhen die Leistungspflichten für deren Dauer. Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich und stellt, soweit möglich, eine Ersatzlösung. Dauert die Störung länger als zwei Monate, kann jede Seite kündigen.
16. Vertragsdauer und Kündigung
Beginn, Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Einzelvertrag. Ist nichts vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Bei Verbrauchern beträgt die Erstlaufzeit höchstens zwei Jahre; nach Ablauf läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Eine automatische Verlängerung um feste Zeiträume findet gegenüber Verbrauchern nicht statt.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Seiten erhalten. Kündigungen bedürfen der Textform.
17. Absage und Terminverschiebung
Sagt der Auftraggeber einen terminierten Einsatz ab oder verlegt er ihn, wird je nach Zeitpunkt der Absage ein Anteil der vereinbarten Vergütung fällig. Maßgeblich ist der Eingang der Absage in Textform, bezogen auf den vereinbarten Dienstbeginn:
- mehr als 14 Tage vorher — keine Vergütung
- 14 bis 8 Tage vorher — 20 Prozent
- 7 bis 3 Tage vorher — 50 Prozent
- 2 Tage bis 24 Stunden vorher — 75 Prozent
- weniger als 24 Stunden vorher — 90 Prozent
Die Staffel bildet ab, dass Personal mit näher rückendem Termin fest eingeplant und nicht mehr anderweitig einsetzbar ist; ersparte Aufwendungen sind berücksichtigt. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist; dem Auftragnehmer der Nachweis eines höheren Aufwands.
Wird ein Termin einvernehmlich verlegt und kann das Personal zum neuen Termin eingesetzt werden, entfällt die Ausfallvergütung.
18. Abwerbung
Der Auftraggeber wirbt Mitarbeiter des Auftragnehmers, die im Rahmen dieses Vertrags für ihn tätig waren, während der Vertragslaufzeit und für sechs Monate danach nicht gezielt ab. Nicht erfasst sind Bewerbungen auf allgemeine Stellenausschreibungen und Initiativen, die vom Mitarbeiter selbst ausgehen.
19. Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich, auch nach Vertragsende. Das gilt insbesondere für Sicherheits- und Einsatzkonzepte, Objektpläne, Alarmwege und Berichte.
20. Verbraucher und Widerrufsrecht
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Rechte uneingeschränkt. Die Regelungen dieser Bedingungen zu Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abwerbung und Gerichtsstand gelten nur gegenüber Unternehmern und öffentlichen Auftraggebern.
Schließt ein Verbraucher den Vertrag außerhalb der Geschäftsräume oder im Fernabsatz — etwa bei ihm vor Ort, telefonisch oder per E-Mail —, steht ihm ein Widerrufsrecht zu. Belehrung und Muster-Widerrufsformular werden ihm vor Vertragsschluss in Textform übermittelt; sie stehen zusätzlich in Abschnitt 21 dieser Bedingungen.
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Auftragnehmer weder verpflichtet noch bereit.
21. Widerrufsrecht für Verbraucher
Die folgenden Abschnitte gelten ausschließlich für Verbraucher. Sie enthalten die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular.
21.1 Wann Sie widerrufen können
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht zu, wenn der Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen wurde — etwa bei Ihnen vor Ort — oder ausschließlich über Fernkommunikation, also telefonisch oder per E-Mail.
Verbraucher ist, wer den Vertrag zu Zwecken schließt, die überwiegend weder der gewerblichen noch der selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Für Unternehmen, Behörden und Vereine gilt diese Belehrung nicht.
21.2 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Casper Service GmbHWehrstraße 5, 04626 Schmölln
Telefon +49 1621 838359
info@casper-service.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
21.3 Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht, wenn wir die Leistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren.
Diese Zustimmung holen wir vor Beginn der Arbeiten gesondert in Textform ein. Ohne sie beginnen wir nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist.
21.4 Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An die Casper Service GmbH, Wehrstraße 5, 04626 Schmölln,
info@casper-service.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
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Bestellt am (*) / erhalten am (*)
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Name des/der Verbraucher(s)
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Anschrift des/der Verbraucher(s)
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Unterschrift des/der Verbraucher(s) — nur bei Mitteilung auf Papier
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Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
22. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch kein zwingender Schutz ihres Aufenthaltsstaates entzogen wird.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
23. Schlussbestimmungen
Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 28. August 2026 · Fassung Sicherheit 1.0