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AGB Bauservice

Bauservice, Ladenbau,
Sanierung und Kühltechnik

Diese Bedingungen gelten für Bau- und Ausbauleistungen. Für Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen gelten eigene Bedingungen.

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge der Casper Service GmbH über Leistungen des Bauservice: Ladenbau, Innenausbau, Auf-, Um- und Rückbau, Trockenbau, Entkernung, Räumung, Sanierung und Renovierung, Montage und Demontage, Kühlmöbelbau und Kühltechnik sowie die dazugehörigen Planungs-, Koordinations- und Nebenleistungen.

Für Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen gelten eigene Bedingungen. Umfasst ein Auftrag beide Bereiche, ist im Vertrag festzulegen, welcher Leistungsteil welchen Bedingungen unterliegt.

Auftragnehmer ist die Casper Service GmbH. Unternehmer ist, wer bei Vertragsschluss in Ausübung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Tätigkeit handelt; juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen stehen ihm gleich. Verbraucher ist, wer den Vertrag zu überwiegend privaten Zwecken schließt.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen in Textform zustimmt. Bei öffentlichen Auftraggebern gehen die Vergabe- und Vertragsunterlagen des Verfahrens vor.

2. Vertragspartner

Casper Service GmbH
Wehrstraße 5, 04626 Schmölln
Vertreten durch den Geschäftsführer Tilman Casper
Amtsgericht Jena, HRB 517763 · Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE338712872

3. Angebot und Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Beginn der Ausführung zustande.

Kostenvoranschläge sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Zeichnet sich während der Ausführung ab, dass die veranschlagten Kosten wesentlich überschritten werden, zeigt der Auftragnehmer dies unverzüglich an.

Mündliche Nebenabreden bedürfen der Bestätigung in Textform.

4. Vertragsunterlagen und Rangfolge

Widersprechen sich Unterlagen, gilt in dieser Reihenfolge:

  1. 1. individuell ausgehandelte Vereinbarungen
  2. 2. Auftragsbestätigung
  3. 3. Angebot und Leistungsverzeichnis
  4. 4. Pläne, Aufmaß und Leistungsbeschreibung
  5. 5. besondere Vertragsbedingungen des Projekts
  6. 6. diese Bedingungen
  7. 7. die gesetzlichen Vorschriften

Auf Wunsch des Auftraggebers wird die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung vereinbart. Sie gilt nur, wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Einbeziehung ist im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart.
  • Der vollständige Text der VOB/B liegt dem Auftraggeber spätestens bei Vertragsschluss vor; der Auftragnehmer übergibt ihn unaufgefordert.

Ist die VOB/B wirksam vereinbart, gehen ihre Regelungen den Abschnitten dieser Bedingungen zu Abnahme, Mängeln, Verjährung, Abschlagszahlungen und Kündigung vor. Der Auftragnehmer weist vor Vertragsschluss darauf hin, dass die Verjährung für Mängelansprüche bei Bauwerken nach der VOB/B vier Jahre beträgt, nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch dagegen fünf Jahre.

Gegenüber Verbrauchern wird die VOB/B nicht einbezogen. Bei öffentlichen Auftraggebern gelten die Vertragsunterlagen des Vergabeverfahrens.

5. Leistungsumfang und Vertragsart

Geschuldet ist die im Vertrag beschriebene Leistung. Welche Vorschriften gelten, richtet sich nach dem Inhalt der Vereinbarung: Herstellungs- und Umbauleistungen sind in der Regel Werkleistungen, umfangreiche Bauleistungen können Bauverträge nach §§ 650a ff. BGB sein. Reine Materiallieferungen mit Montage können Kaufverträge mit Montageverpflichtung sein.

Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet. Das gilt insbesondere für Planung, Statik, behördliche Genehmigungen, Schadstoffuntersuchungen sowie Entsorgung und Abtransport.

6. Nachunternehmer

Der Auftragnehmer darf geeignete Fachunternehmen und Nachunternehmer einsetzen und haftet für deren Leistung wie für eigenes Handeln. Leistungen, die eine besondere Zulassung erfordern — etwa an elektrischen oder kältetechnischen Anlagen —, werden durch entsprechend zugelassene Betriebe ausgeführt.

7. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig und unentgeltlich bereit:

  • den Zugang zur Fläche und die Baufreiheit im vereinbarten Umfang
  • Strom, Wasser sowie Lager- und Stellflächen, soweit erforderlich
  • Angaben zu vorhandenen Leitungen und zur Bausubstanz, soweit ihm bekannt
  • Freigaben für Pläne, Maße, Materialien, Farben und Ausführungen

Für die Richtigkeit der von ihm gelieferten Maße, Pläne und Angaben ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer prüft sie auf erkennbare Widersprüche und zeigt diese an. Kommt der Auftraggeber Mitwirkungspflichten nicht nach, verschieben sich Termine entsprechend; Mehraufwand wird nach Aufwand vergütet.

8. Bestandsverhältnisse und Schadstoffe

Zeigen sich während der Ausführung Gegebenheiten, die vorher nicht erkennbar waren — etwa verdeckte Leitungen, abweichende Bausubstanz oder statische Einschränkungen —, unterrichtet der Auftragnehmer den Auftraggeber und stimmt das weitere Vorgehen ab. Der Mehraufwand wird gesondert vergütet.

Werden Schadstoffe angetroffen, insbesondere Asbest oder künstliche Mineralfasern, werden die Arbeiten im betroffenen Bereich eingestellt. Untersuchung, Sanierung und Entsorgung von Schadstoffen sind nicht Gegenstand dieses Vertrags, sofern nichts anderes vereinbart ist; sie obliegen dem Auftraggeber.

9. Termine, Behinderung und höhere Gewalt

Termine sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart sind. Behinderungen zeigt der Auftragnehmer unverzüglich an; die Fristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.

Bei höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, behördlichen Anordnungen, Lieferengpässen oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen ruhen die Leistungspflichten für deren Dauer. Dauert die Störung länger als zwei Monate, kann jede Seite den betroffenen Teil des Vertrags kündigen; bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet.

10. Änderungen und Nachträge

Der Auftraggeber kann Änderungen des Leistungsumfangs verlangen. Der Auftragnehmer legt dazu ein Nachtragsangebot vor. Mit der Ausführung beginnt er, sobald der Nachtrag in Textform angenommen ist.

Bei Gefahr im Verzug oder wenn ein Aufschub die Leistung gefährden würde, darf der Auftragnehmer notwendige Zusatzarbeiten ausführen und nach Aufwand abrechnen; er unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich.

11. Preise und Zahlung

Es gelten die vereinbarten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Stundenlohnarbeiten werden nach Aufwand abgerechnet; Stundenzettel werden auf Verlangen vorgelegt.

Der Auftragnehmer kann Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der erbrachten und vertragsgemäßen Leistungen verlangen. Rechnungen sind ohne Abzug fällig.

Gegenüber Unternehmern gilt: Aufrechnen kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen; ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur aus demselben Vertragsverhältnis zu. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen uneingeschränkt.

12. Abnahme und Gefahrübergang

Nach Fertigstellung nimmt der Auftraggeber die Leistung ab. Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt, in dem festgestellte Mängel aufgenommen werden. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

In sich abgeschlossene Teile können gesondert abgenommen werden. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme, ohne Mängel zu benennen, kann der Auftragnehmer eine gemeinsame Zustandsfeststellung nach § 650g BGB verlangen. Mit der Abnahme geht die Gefahr über.

13. Mängel und Verjährung

Bei Mängeln hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt sie fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.

Unternehmer zeigen offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme in Textform an. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Fristen ohne Einschränkung. Die gesetzliche Verjährung wird nicht verkürzt.

Keine Mängel sind Abweichungen, die auf Vorgaben des Auftraggebers, auf von ihm gestellten Materialien oder auf unsachgemäßer Behandlung nach Übergabe beruhen. Verlangt der Auftraggeber die Verwendung eigener Materialien, weist der Auftragnehmer auf erkennbare Bedenken hin.

14. Eigentum an Materialien

Nicht fest eingebaute Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber verwahrt sie sorgfältig und zeigt Zugriffe Dritter an.

15. Besondere Bedingungen für Kühltechnik

Der Auftraggeber stellt die technischen Voraussetzungen am Einsatzort her, insbesondere Anschluss, Spannungsversorgung und geeignete Umgebungsbedingungen. Für Komponenten, die er oder Dritte beistellen, trägt er die Verantwortung.

Vorhandene Schäden an Anlagen werden vor Arbeitsbeginn gemeinsam festgehalten. Nach Abschluss erfolgt eine Funktionsprüfung. Wartung schuldet der Auftragnehmer nur bei gesonderter Vereinbarung; die Betreiberpflichten für die Anlage verbleiben beim Auftraggeber.

Für Störungen durch Stromausfall, Eingriffe Dritter oder ungeeignete Umgebungsbedingungen haftet der Auftragnehmer nicht. Eine Zusage für die Unversehrtheit gelagerter Waren oder die Aufrechterhaltung einer Kühlkette wird nicht abgegeben; die gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

16. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Rahmen übernommener Garantien sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

17. Kündigung

Die gesetzlichen Kündigungsrechte bleiben unberührt. Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund, behält der Auftragnehmer den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und dessen, was er durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt.

Kündigungen bedürfen der Textform, bei Bauverträgen der Schriftform.

18. Unterlagen und Nutzungsrechte

An Plänen, Zeichnungen und Konzepten des Auftragnehmers behält dieser seine Rechte; der Auftraggeber darf sie für den vereinbarten Zweck nutzen. Aufnahmen des fertigen Objekts verwendet der Auftragnehmer nur mit Zustimmung des Auftraggebers als Referenz.

19. Verbraucher und Widerrufsrecht

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Rechte uneingeschränkt. Die Regelungen dieser Bedingungen zu Aufrechnung, Zurückbehaltung und Mängelanzeige gelten nur gegenüber Unternehmern und öffentlichen Auftraggebern.

Schließt ein Verbraucher den Vertrag außerhalb der Geschäftsräume oder im Fernabsatz — etwa bei ihm vor Ort, telefonisch oder per E-Mail —, steht ihm ein Widerrufsrecht zu. Belehrung und Muster-Widerrufsformular werden ihm vor Vertragsschluss in Textform übermittelt; sie stehen zusätzlich in Abschnitt 20 dieser Bedingungen.

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Auftragnehmer weder verpflichtet noch bereit.

20. Widerrufsrecht für Verbraucher

Die folgenden Abschnitte gelten ausschließlich für Verbraucher. Sie enthalten die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular.

20.1 Wann Sie widerrufen können

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht zu, wenn der Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen wurde — etwa bei Ihnen vor Ort — oder ausschließlich über Fernkommunikation, also telefonisch oder per E-Mail.

Verbraucher ist, wer den Vertrag zu Zwecken schließt, die überwiegend weder der gewerblichen noch der selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Für Unternehmen, Behörden und Vereine gilt diese Belehrung nicht.

20.2 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Casper Service GmbH
Wehrstraße 5, 04626 Schmölln
Telefon +49 1621 838359
info@casper-service.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

20.3 Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht, wenn wir die Leistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren.

Diese Zustimmung holen wir vor Beginn der Arbeiten gesondert in Textform ein. Ohne sie beginnen wir nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist.

20.4 Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An die Casper Service GmbH, Wehrstraße 5, 04626 Schmölln,
info@casper-service.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

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Bestellt am (*) / erhalten am (*)

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Name des/der Verbraucher(s)

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Anschrift des/der Verbraucher(s)

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Unterschrift des/der Verbraucher(s) — nur bei Mitteilung auf Papier

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Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

21. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch kein zwingender Schutz ihres Aufenthaltsstaates entzogen wird.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

22. Schlussbestimmungen

Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 28. August 2026 · Fassung Bauservice 1.0